Bildungsreise
Eine Bildungsreise ist eine sehr sinnvolle Sache. Während Sie sich weiterbilden, bekommen Sie zudem eine Einblick in ein fremdes Land, eine fremde Kultur oder lernen nebenbei eine neue Stadt kennen. Sie kommen einmal aus dem Alltagstrott heraus und bilden sich gleichzeitig fort.
Sie haben Anspruch auf eine Bildungsreise. In den meisten deutschen Bundesländern dürfen Sie 5 Tage im Jahr Bildungsurlaub nehmen. Dieses gilt bei einer 5-Tage Woche und dann, wenn Sie mindestens seit einem halben Jahr im Unternehmen tätig sind. Sie bekommen in dieser Zeit weiter Ihren vollständigen Lohn. Der Arbeitgeber darf Ihnen eine solche Reise prinzipiell nicht verweigern, es sei denn, er kann zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht im Betrieb auf Sie verzichten. Dafür muss es aber nachvollziehbare Gründe geben. Die Kosten eines solchen Urlaubs müssen vom Arbeitnehmer getragen werden.
Es gibt unzählige Möglichkeiten für eine Bildungsreise. Diese muss nicht zwangsläufig etwas mit Ihrer beruflichen Tätigkeit gemeinsam haben. Vielleicht möchten Sie ins englischsprachige Ausland reisen, um dort einen Englischkurs zu besuchen und somit Ihre Fremdsprachenkenntnisse zu erweitern. Ist Englisch jedoch in Ihrem Betrieb unbedingt erforderlich und eine Verbesserung dieser Sprache förderlich für das Unternehmen, sollten Sie einmal mit ihrem Vorgesetzten reden. Bringt eine Bildungsreise Sie im Betrieb voran, kann es nämlich sein, dass der Arbeitgeber bereit ist, die Kosten eines Seminars oder einer Fortbildung zu übernehmen. Darauf haben Sie allerdings keinen Anspruch. Sie sollten es dennoch versuchen.
Ob der Arbeitgeber sich an den Kosten für Ihre Bildungsreise beteiligt oder nicht: Sie werden auf alle Fälle davon profitieren - sei es beruflich oder rein privat. Es ist immer sinnvoll, seinen Horizont zu erweitern und etwas Neues zu lernen.